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   BVerwG, 10.01.1984 - 8 CB 88.83   

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BVerwG, 10.01.1984 - 8 CB 88.83 (https://dejure.org/1984,6842)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1984 - 8 CB 88.83 (https://dejure.org/1984,6842)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1984 - 8 CB 88.83 (https://dejure.org/1984,6842)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1984 - 8 CB 88.83
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten, im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Frage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 08.07.1980 - 8 B 10.80

    Wehrpflichtrechtliche Übergangsregelungen - Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1984 - 8 CB 88.83
    Den mit aufgehobenem Recht verbundenen Fragen aber kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ermöglichen soll, für die Zukunft richtungsweisende Rechtsfragen des geltenden Rechts höchstrichterlich zu klären, dies aber bei außer Kraft getretenem Recht regelmäßig nicht erreicht werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Mai 1975 - BVerwG VII B 36 und 37.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 132 S. 6 [7] und vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 188 S. 58 [60]).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1984 - 8 CB 88.83
    Allerdings kann ausnahmsweise auch die Anwendung früher geltenden Rechts eine Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Januar 1975 - BVerwG IV B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129 S. 3 f. und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 S. 36 [37]), doch müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen in einer Nichtzulassungsbeschwerde im einzelnen dargelegt werden (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - a.a.O.), und zwar dies um so mehr, wenn es sich um Recht handelt, das schon seit vielen Jahren nicht mehr gilt.
  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1984 - 8 CB 88.83
    Allerdings kann ausnahmsweise auch die Anwendung früher geltenden Rechts eine Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Januar 1975 - BVerwG IV B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129 S. 3 f. und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 S. 36 [37]), doch müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen in einer Nichtzulassungsbeschwerde im einzelnen dargelegt werden (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - a.a.O.), und zwar dies um so mehr, wenn es sich um Recht handelt, das schon seit vielen Jahren nicht mehr gilt.
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